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Lieber nachrüsten als
nachzahlen
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Steuern sparen - Umwelt schonen
- Wiederverkauf sichern -
freie Fahrt bei Fahrverboten |
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Steuerliche Förderung &
Kennzeichnungsverordnung In vielen deutschen Innenstädten ist bereits im ersten Viertel des Jahres 2006 der Jahresgrenzwert für Feinstaub überschritten worden. Die Dringlichkeit der Reduzierung dieser Werte ist allgegenwärtig. Steuerliche Förderung Mit dem Beschluss der Kennzeichnungsverordnung
hat die Politik im Februar ein Ausrufezeichen gesetzt und dem gesundheitsschädlichen
Feinstaub den Kampf angesagt. Nach der Festsetzung der technischen Prüfvorschriften
für Partikelfilter war die Kennzeichnungsverordnung ein zweiter wichtiger
Schritt, doch aller guten Dinge sind bekanntlich ja drei ... Die Umwelt- und Länderfinanzminister haben jetzt beschlossen, eine einmalige steuerliche Förderung von 330 € zu gewähren. Der Steuernachlass wird rückwirkend von Anfang 2006 bis einschließlich 2009 gewährt. Zudem fällt der Aufschlag bei der Kfz-Steuer geringer aus, der im Gegenzug für nicht nachgerüstete Fahrzeuge gezahlt wird. Statt 1,60 € sind 1,20 € je angefangene 100 ccm zu bezahlen. Kennzeichnungsverordnung Welchen Vorteil bringt die Nachrüstung dem
Dieselfahrer? Das Bundesumweltministerium sieht im Kampf gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub fünf Schadstoffklassen und vier unterschiedliche Plaketten vor. Diese sind mit den Zahlen 2 bis 5 versehen und zeigen an, welche EU-Abgasnorm der Wagen einhält. Diesel-"Stinker" mit hohem Rußausstoß und alte "Benziner" ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette und fallen unter das von Ländern und Kommunen festzulegende Fahrverbot. |
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